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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge DKV muss überhöhte Beiträge in der privaten Krankenversicherung erstatten

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht. Wirksam sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn sie von der Krankenversicherung ausreichend begründet sind  (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Für die Versicherer bedeutet dies, dass sie darlegen müssen, welche Rechnungsgrundlage - entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig geworden ist.

Diese Anforderungen habe die DKV in dem zu Grunde liegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Stade. Konkret hatte die Versicherung 2017 Prämienerhöhungen in den Tarifen BestMed Komfort BM4/1 und TC43 sowie im Tarif BestMed Komfort BM4/0 angekündigt. Aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger gehe jedoch nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde, so das Gericht.

Zwar habe die DKV mitgeteilt, dass in den jeweiligen Tarifen die Versicherungsleistungen stark angestiegen seien. Es werde aber nicht deutlich, dass ein gesetzlicher Schwellenwert dabei überschritten wurde, der die Prämienanpassung rechtfertigt, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Beitragserhöhungen in der PKV unterschiedlicher Versicherungen unwirksam sind, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet wurden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsnehmer gute Chancen haben, sich gegen unberechtigte Beitragserhöhungen in der PKV zu wehren und ihr Geld zurückzufordern.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

 

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